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Anlage 3: Kurzdarlegung der Steuerberaterin Kerstin Labusch


zu dem von ihr erstellten Jahresabschluss 2022
Wir wurden vom Blinden-und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e.V. (BSVSH), vertreten durch den Vorsitzenden, Herr Dr. Jürgen Trinkus, beauftragt, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 zu erstellen.
Die Gesamtleistung betrug im Kalenderjahr 2022 € 3.967.616,51 und im Jahr 2021 € 3.478.433,59 und im Jahr 2020. € 3.614.394,41
Das Jahresergebnis betrug im Kalenderjahr 2022 € -71.400,34
und im Jahr 2021 € -19.988,19
und im Jahr 2020 € -10.509,54
Die Bilanzsumme betrug im Kalenderjahr 2022 € 6.899.341,35 und im Jahr 2021 € 6.880.257,25 und im Jahr 2020. € 7.154.706,83
Das Ergebnis des Kalenderjahres 2022 wurde durch die Umstellung im Rahmen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung im Haus am Tremser Teich und die Umfinanzierungen mit den Vorfälligkeitsentschädigungen beeinflusst. Beim Jahresergebnis 2021 ist darauf hinzuweisen, dass Anfang 2022 von den Stadtwerken korrigierte Rechnungen für 2020 und 2021 für Gas und Wasser eingegangen sind. Diese Rechnungen haben das Ergebnis um 25.860,31 € vermindert. Die Abrechnung mit den Mietern erfolgt erst 2022 und durfte auch zu dem Zeitpunkt erst den Gewinn erhöhen. Bei einer frühzeitigeren Rechnungsstellung durch die Stadtwerke wäre das Ergebnis 2021 somit positiv gewesen.
Wie bereits in den Vorjahren erläutert, wurde das Jahresergebnis 2020 durch eine der ehemaligen Bezirksgruppe Steinburg zuzurechnende Erbschaft beeinflusst. Diese wurde in 2020 zu den bisher bereits bestehenden Rücklagen für die anderen Bezirksgruppen - die unverändert in der Bilanz ausgewiesen werden - eingestellt.
Wie in den vergangenen Jahren ergab sich in den Jahren 2020 bis 2022 im Bereich des sogenannten "Ideellen Vereinsteils" ein strukturelles Defizit. Dieses betrug in 2022 138.708,55 €, in 2021 140.331,01 € und in 2020 121.359,29 €. Mit dem "Ideellen Vereinsteil" sind die Bereiche des Vereins gemeint, die unmittelbar dazu dienen, den steuerbegünstigten Zweck zu erreichen.
Die größten Unterschiede zu den Vorjahren waren folgende Positionen:
Die Einnahmen sind u.a. bedingt durch die Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung und durch Pflegegraderhöhungen beim Haus am Tremser Teich von 2021 auf 2022 um rd. 420.000 € gestiegen. Die Steigerung entspricht auch der Steigerung im Gesamtverein.
Nachdem die Personalkosten zwischen 2019 und 2020 gestiegen sind, sind die Gesamtaufwendungen im Jahr 2021 wieder gesunken. 2022 sind die Kosten dann u.a. auf Grund der Gehaltsanpassungen durch die Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung um rd. 226.000 € gestiegen.
Auch im Bereich der "sonstigen betrieblichen Aufwendungen" kam es zu Abweichungen zum Vorjahr. Hier sind insbesondere, wie auch schon in den Vorjahren, die Instandhaltungs-und Sanierungsmaßnahmen zu benennen. In 2021 sind auch die gestiegenen Energiekosten zu benennen. Die Energiekosten haben sich zwischen 2021 und 2022 allerdings nicht nennenswert verändert. Der Aufwand für die Buchhaltungskosten ist in 2022 um rund 11.000 € gegenüber 2021 gestiegen. Die Buchhaltung des Haus am Tremser Teich ist in den Jahren 2020 und 2021 durch eigenes Personal bearbeitet worden. Ebenfalls sind die Beratungskosten und Rechtskosten gestiegen. Hier entfallen von der Steigerung von rd. 70.000 € rd. 25.000 € auf die Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung und rd. 19.000 € auf die durch die Umfinanzierung bedingten Gerichts-und Notarkosten. Zusätzlich haben sich die Nebenkosten des Geldverkehrs durch die Umfinanzierung zwischen 2021 und 2022 um rd. 98.000 € erhöht. Dies ist ein einmaliger Betrag.
Da laufend die Kapitaldienste in nicht unerheblicher Höhe bedient werden müssen, ist für die Zukunft dringend angeraten, eine Planung sowohl für die weitere Ausrichtung der Vermietungstätigkeit als auch der eigentlichen Vereinstätigkeit zu erstellen.
Grundsätzlich ist zwar aus unserer Sicht eine nicht unerhebliche Substanz an Immobilien im Verein vorhanden, nur war bisher nicht geplant diese Objekte zu veräußern. Es ist unbedingt angeraten, dass die laufende Liquidität beobachtet wird.
Die Prüfung der Gemeinnützigkeit wurde im Jahr 2019 beim Finanzamt Lübeck beantragt. Der Freistellungsbescheid ist am 22.11.2019 eingegangen. Für Mai 2023 ist ein neuer Antrag geplant.
Nortorf, 28.04.2023, Labusch, Müller & Partner -Steuerberater

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Erstellt: 07.05.2023 16:00   Aktualisiert: 07.05.2023 18:00
Autor: Jürgen Trinkus