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Anlage 3: Kurzdarlegung der
Steuerberaterin Kerstin Labusch
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zu dem von ihr erstellten Jahresabschluss 2022
Wir
wurden vom Blinden-und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e.V.
(BSVSH), vertreten durch den Vorsitzenden, Herr Dr. Jürgen Trinkus,
beauftragt, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 zu erstellen.
Die
Gesamtleistung betrug im Kalenderjahr 2022 € 3.967.616,51 und im
Jahr 2021 € 3.478.433,59 und im Jahr 2020. € 3.614.394,41
Das
Jahresergebnis betrug im Kalenderjahr 2022 € -71.400,34
und
im Jahr 2021 € -19.988,19
und
im Jahr 2020 € -10.509,54
Die
Bilanzsumme betrug im Kalenderjahr 2022 € 6.899.341,35 und im Jahr
2021 € 6.880.257,25 und im Jahr 2020. € 7.154.706,83
Das
Ergebnis des Kalenderjahres 2022 wurde durch die Umstellung im Rahmen
des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung im Haus
am Tremser Teich und die Umfinanzierungen mit den
Vorfälligkeitsentschädigungen beeinflusst.
Beim
Jahresergebnis 2021 ist darauf hinzuweisen, dass Anfang 2022 von den
Stadtwerken korrigierte Rechnungen für 2020 und 2021 für Gas und
Wasser eingegangen sind.
Diese
Rechnungen haben das Ergebnis um 25.860,31 € vermindert.
Die
Abrechnung mit den Mietern erfolgt erst 2022 und durfte auch zu dem
Zeitpunkt erst den Gewinn erhöhen.
Bei
einer frühzeitigeren Rechnungsstellung durch die Stadtwerke wäre das
Ergebnis 2021 somit positiv gewesen.
Wie
bereits in den Vorjahren erläutert, wurde das Jahresergebnis 2020
durch eine der ehemaligen Bezirksgruppe Steinburg zuzurechnende
Erbschaft beeinflusst.
Diese
wurde in 2020 zu den bisher bereits bestehenden Rücklagen für die
anderen Bezirksgruppen - die unverändert in der Bilanz ausgewiesen
werden - eingestellt.
Wie
in den vergangenen Jahren ergab sich in den Jahren 2020 bis 2022 im
Bereich des sogenannten "Ideellen Vereinsteils" ein
strukturelles Defizit.
Dieses
betrug in 2022 138.708,55 €, in 2021 140.331,01 € und in 2020
121.359,29 €.
Mit
dem "Ideellen Vereinsteil" sind die Bereiche des Vereins
gemeint, die unmittelbar dazu dienen, den steuerbegünstigten Zweck zu
erreichen.
Die
größten Unterschiede zu den Vorjahren waren folgende Positionen:
Die
Einnahmen sind u.a. bedingt durch die Umsetzung des Gesetzes zur
Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung und durch
Pflegegraderhöhungen beim Haus am Tremser Teich von 2021 auf 2022 um
rd. 420.000 € gestiegen.
Die
Steigerung entspricht auch der Steigerung im Gesamtverein.
Nachdem
die Personalkosten zwischen 2019 und 2020 gestiegen sind, sind die
Gesamtaufwendungen im Jahr 2021 wieder gesunken. 2022 sind die Kosten
dann u.a. auf Grund der Gehaltsanpassungen durch die Umsetzung des
Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung um rd.
226.000 € gestiegen.
Auch
im Bereich der "sonstigen betrieblichen Aufwendungen" kam es
zu Abweichungen zum Vorjahr.
Hier
sind insbesondere, wie auch schon in den Vorjahren, die
Instandhaltungs-und Sanierungsmaßnahmen zu benennen.
In
2021 sind auch die gestiegenen Energiekosten zu benennen.
Die
Energiekosten haben sich zwischen 2021 und 2022 allerdings nicht
nennenswert verändert.
Der
Aufwand für die Buchhaltungskosten ist in 2022 um rund 11.000 €
gegenüber 2021 gestiegen.
Die
Buchhaltung des Haus am Tremser Teich ist in den Jahren 2020 und 2021
durch eigenes Personal bearbeitet worden.
Ebenfalls
sind die Beratungskosten und Rechtskosten gestiegen.
Hier
entfallen von der Steigerung von rd. 70.000 € rd. 25.000 € auf die
Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung
und rd. 19.000 € auf die durch die Umfinanzierung bedingten
Gerichts-und Notarkosten.
Zusätzlich
haben sich die Nebenkosten des Geldverkehrs durch die Umfinanzierung
zwischen 2021 und 2022 um rd. 98.000 € erhöht.
Dies
ist ein einmaliger Betrag.
Da
laufend die Kapitaldienste in nicht unerheblicher Höhe bedient werden
müssen, ist für die Zukunft dringend angeraten, eine Planung sowohl
für die weitere Ausrichtung der Vermietungstätigkeit als auch der
eigentlichen Vereinstätigkeit zu erstellen.
Grundsätzlich
ist zwar aus unserer Sicht eine nicht unerhebliche Substanz an
Immobilien im Verein vorhanden, nur war bisher nicht geplant diese
Objekte zu veräußern.
Es
ist unbedingt angeraten, dass die laufende Liquidität beobachtet
wird.
Die
Prüfung der Gemeinnützigkeit wurde im Jahr 2019 beim Finanzamt
Lübeck beantragt.
Der
Freistellungsbescheid ist am 22.11.2019 eingegangen.
Für
Mai 2023 ist ein neuer Antrag geplant.
Nortorf,
28.04.2023, Labusch, Müller & Partner -Steuerberater
Anlage 2: Tätigkeitsbericht für das Jahr 2022
Anlage 4: Antrag des Vorstands an die Mitgliederversammlung des BSVSH am 10.06.2023
Erstellt: 07.05.2023 16:00 Aktualisiert: 07.05.2023 18:00
Autor: Jürgen Trinkus